
Das Fasten im Ramadan
Grundlegendes Wissen zum Fasten
im Ramadan
Der Monat Ramadan ist der neunte Monat im islamischen
Mondkalender. Es ist der Fastenmonat des Islams. Abhängig
von der Mondphase dauert der Ramadan 29 oder 30 Tage.
Da die Länge des Mondkalenders zwischen 354 und
355 Tagen schwankt, wandert der Jahresanfang im Vergleich
zum Sonnenkalender jährlich um 11 Tage. Es sind
„abgezählte Tage“(2:184) „im
Monat Ramadan“(2:184) in denen jeder „der
diesen Monat erreicht, fasten soll“.
Wem obliegt das Fasten?
Voraussetzung dafür, dass das Fasten
zu einer Pflicht wird, ist das Erreichen der Pubertät.
Erst mit dieser setzt die Verpflichtung zur Erfüllung
der religiösen Pflichten ein. Außerdem muss
der Fastende gesund und sesshaft sein.
Der Vers 184 der Sure Bakara enthält
jedoch auch Ausnahmen für kranke und reisende Muslime:
„(Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer
unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste
die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es
nur mit größter Schwierigkeit könnten,
sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus
freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut
es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil,
wenn ihr es richtig begreift.“
Die Bedeutung des Fastens
Zu fasten bedeutet, den wichtigsten menschlichen
Bedürfnisse wie dem Essen, dem Trinken und dem
Geschlechtsverkehr in der Ehe für eine bestimmte
Zeit zu entsagen, um so dem Gebot Allah tealas zu folgen
und sein Wohlwollen zu erlangen. Gefastet wird tagsüber
vom Beginn der Morgendämmerung (Fedschr-i Sadik)
bis zum Einsetzen der Abenddämmerung.
Der Prophet (Friede sei auf ihm) hat das
Fasten als einen Schutz für den Muslim gewertet.
Es ist nur Allah teala, der diesen Gottesdienst belohnt.
„Das Fasten ist für
den Menschen ein Schutzschild vor dem Höllenfeuer,
wie ein Schutzschild in der Schlacht, der euch vor dem
Tode schützt.“ (Nesai, Savm, IV, 167)
„Das Fasten ist ein Schutzschild.
Der Fastende soll nichts Schlechtes von sich geben.
Dem, der sich mit ihm streiten will, soll er zweimal
entgegnen, „Ich faste“ und sich nicht mit
ihm streiten. Ich schwöre bei Allah, in dessen
Hand meine Seele liegt, der Hungergeruch des Fastenden
ist bei Allah schöner als der Parfumduft. Allah
teala sagt: „Der Fastende entsagt für mein
Wohlwollen dem Essen, dem Trinken und dem Geschlechtsverkehr.
Das Fasten ist ein Gebet, das nur für mich verrichtet
wird. Nur dafür gebe ich eine Grenzenlose Belohnung,
während andere Gottesdienste nur mit dem zehnfachen
belohnt werden.“ (Buchari, 897)
Wann
und wie beginnt das Fasten?
Um Fasten zu können, ist eine „Absichtsbekundung“
notwendig. Diese Absichtsbekundung kann nach der Abenddämmerung
bis zur Morgendämmerung „gesprochen“
werden. In der Regel wird die Absichtsbekundung zum
Fasten zur Sachur-Zeit, also der Zeit vor der Morgendämmerung
gesprochen. Wer diese vergisst, kann sie bis zum Mittag
noch nachholen, natürlich wenn er bis dahin nichts
gegessen hat. Da die eigentliche „Absichtsbekundung“
mit dem Herzen „gesprochen“ wird, reicht
es aber schon aus, dass man zum Sachur für das
Fasten aufsteht. Auch wenn die Absichtsbekundung nicht
mit der Zunge gesprochen wird, wird das Aufstehen als
ausreichend Angesehen.
Was dem Fasten nicht schadet:
Zu einem Gefährten, der aus Vergesslichkeit
gegessen und getrunken hat, sagte der Prophet: „Vollende
dein Fasten. Dich hat wahrlich Allah gespeist.“
Dies heißt für uns, dass das Essen und Trinken
aufgrund von Vergesslichkeit dem Fasten nicht schadet.
Auch die Blutabnahme und das unwillkürliche Erbrechen
oder der Samenerguss im Schlaf sind so zu werten.
Was schadet dem Fasten:
Das Essen und das Trinken mit der Absicht
der Nahrungsaufnahme und der Geschlechtsverkehr schaden
dem Fasten. Wenn das Fasten auf diese Art vorzeitig
beendet worden ist, muss der Muslim sowohl diesen Tag
nachfasten, als auch zwei Monate zur Sühne fasten.
Damit diese Sühne notwendig wird,
müssen folgende Voraussetzung vorliegen:
- Das absichtliche vorzeitige
Beenden des Fastens.
- Dieses Beenden muss aus dem
freien Willen des Fastenden ohne äußeren
Zwang geschehen sein.
- Während des Fastens darf
keine Krankheit eingetreten und keine Reise notwendig
geworden sein.
- Die Absicht muss rechtzeitig
in der Nacht gesprochen worden sein.
- Zum Beenden des Fastens müssen
Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen oder ein
Geschlechtsakt erfolgt sein.
Was
das Fasten beendet und nur das Nachfasten erfordert:
Wenn der Fastende das Fasten ohne eigene
Absicht, durch Zwang oder einen unbeabsichtigten Fehler
vorzeitig beendet hat, dann muss er nur diesen Tag nachfasten.
In diesem Fall ist das Sühnefasten nicht notwendig.
Das Anwenden von Duftstoffen, Parfums,
das Schminken, die medizinisch notwendige Blutentnahme,
das Zähneputzen und Ausspülen des Mundes schadet
dem Fasten nicht, auch nicht das Duschen.
Gründe für das erlaubte
Nichtfasten:
Die Voraussetzungen für das Nichtfasten
werden in dem 184. Vers der Sure Bakara genannt. Wenn
aufgrund der dort genannten Gründe nicht gefastet
werden konnte, diese fehlenden Tage auch nach dem Ramadan
nicht nachgeholt werden können, so muss für
jeden fehlenden Tag soviel gespendet werden, wie zur
Speisung eines Bedürftigen notwendig wäre.
Im Falle einer Krankheit oder einer Reise
muss nicht gefastet werden. Es kann zwar freiwillig
gefastet werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.
Außerdem sind auch Greise, die zu
schwach zum Fasten sind, von dieser Pflicht befreit.
Auch diese fasten nicht, sondern speisen für jeden
nicht gefasteten Tag einen Bedürftigen oder geben
ihm das dafür notwendige Geld. Dasselbe gilt für
einen Kranken, der keine Aussicht auf Heilung hat.
Frauen setzen während ihrer Regel
das Fasten ab. Wenn diese zu Ende ist, wird das Fasten
fortgesetzt, die fehlenden Tage werden nach dem Ramadan
nachgeholt.
Schwangeren und stillenden Frauen steht
es frei, ob sie im Ramadan fasten. Wenn sie auf das
Fasten im Ramadan verzichten, müssen sie diese
Tage jedoch später wieder nachholen.
Der
Sinn des Fastens
Das Fasten bedeutet nicht nur das Hungern
für eine bestimmte Zeit, sondern das Fernbleiben
von allem Schlechtem und Verwerflichem. Nur so kann
sinnvoll gefastet werden. Während des Fastens achten
die Muslime auf ihre Zunge, bewahren ihre Hände
vor dem Verwerflichen, senken ihre Blicke, verschließen
ihre Ohren von der Lüge und der üblen Nachrede
und hindern ihre Füße vor dem Abgleiten von
dem rechten Pfad. Dieser Zustand sollte aber nicht nur
einen Ramadan, sondern ein ganzes Leben andauern.
Link: Ramadan Broschüre
Quelle: IGMG, Ilhan Bilgü (www.igmg.de)
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