| 28.11.2003
Stuttgart: Verheerende Kritik am Kopftuchgesetz
Früherer Verfassungsrichter wirft Baden-Württemberg
Diskriminierung von Muslimen vor
Als Exportland gibt sich Baden-Württemberg
gegenüber der Kundschaft aus der islamischen Welt gerne
weltoffen und liberal. Aber wie sieht es wirklich im Lande
aus? Groß war der Ärger in Stuttgart als nun ein
Brief eines bekannten Verfassungsexperten dem Land - wenn
es um Muslime geht - ein eher fragwürdiges Verständnis
zur Verfassung vorwirft. Der Experte spricht es recht offen
an: Diskriminiert die Landesregierung sogar offen die Muslime
im eigenen Land? Im Kultusministerium reagierte man zunächst
überhaupt nicht auf den Brief, den der renommierte Verfassungs-,
Medien- und Bildungsrechtler Ernst Gottfried Mahrenholz an
Ministerin Annette Schavan (CDU) geschrieben hatte. Um kein
politisches Porzellan zu zerschlagen wollte auch Mahrenholz
nicht weiter zu seinem "blauen Brief" Stellung nehmen.
Er bestätigte nur, dass er ein Schreiben an die Adresse
der Kultusministerin gerichtet hatte. Hintergrund für
die Posse: Die "Süddeutsche Zeitung" hat heute
in Kenntnis des Briefes daraus detailliert zitiert.
Die Fakten sind bekannt. Am 24. September hatte
das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Fall der Muslimin
Fereshta Ludin gesprochen. Das Urteil war eigentlich klar:
Die Lehrerin wurde in Ihren Rechten durch die Kultusministerin
und ihr verfassungswidriges Handeln verletzt. Die Mehrheit
der Richter sah keine Handhabe, der Lehrerin das Tragen des
Kopftuches zu verbieten. Allerdings könnten die Länder
eine entsprechende gesetzliche Grundlage für ein solches
Verbot schaffen. Dabei müssten aber die verfassungsrechtlichen
Belange der Lehrer, Schüler und Eltern sowie die Pflicht
des Staates zu weltanschaulicher Neutralität angemessen
abgewogen werden. Die Ministerin fand das alles nicht so schlimmm
und schritt nun dafür so schnell wie hektisch zur Tat.
Im Ergebnis legte sie bewußt ein fragwürdiges Gesetz
vor. Jetzt wird aber auch gefragt, ob die Ministerin die unterschiedlichen
Interessen wirklich abgewogen hat.
Genau das habe die Landesregierung nicht getan,
kritisiert Mahrenholz, der von 1981 bis 1994 Richter am Verfassungsgericht
in Karlsruhe war. Seine Kritik ist eher verheerend. Laut Gesetzentwurf
sollen Lehrkräfte "keine politischen, religiösen,
weltanschaulichen oder ähnliche Bekundungen abgeben,
die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber
Schülern und Eltern zu gefährden". Die Darstellung
christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte
entspreche indes dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung
und falle damit nicht unter das zuvor definierte Verhaltensgebot.
Das Musterländle wird so - nach dem Willen der Ministerin
- zum exclusiven Hort des christlich-abendländischen
Erbes.
Das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen,
dass "Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften
gleich behandelt werden" müssten, moniert dagegen
Mahrenholz. Mit diesem Satz habe sich die Landesregierung
gar nicht auseinander gesetzt. Dies passe wohl nicht ins Konzept.
Weiter benutze der Entwurf auch den Begriff der Eignung nicht
korrekt. Die im Grundgesetz angesprochene Eignung sei "ein
höchst persönlicher Begriff". Es sei nicht
zulässig, Interpretationen pauschal zu übertragen.
Genau das mache aber das Gesetz. "Ein solcher Gesetz
gewordener Verdacht gegenüber einer bestimmten Personengruppe,
ohne jeden Anhaltspunkt in dieser Gruppe, ist eine politische
Diskriminierung dieser Gruppe, für die ich in der deutschen
Gesetzgebung eine Parallele nicht sehe", schreibt Mahrenholz.
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