Ein kurzes Vorwort
Anfang April hat der Bremer Innensenator
den Verfassungsschutzbericht 2002 veröffentlicht.
Obwohl konkrete Hinweise auf verfassungsrechtlich bedenkliches
Verhalten fehlen, wird in dem Bericht auch die Islamische
Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) erwähnt.
Nur zwei Wochen nach der Veröffentlichung
des Bremer Verfassungsschutzberichtes kam über
die Medien eine Nachricht aus der Türkei, zu der
die Verfassungsschutzämter bisher nur schweigen.
Der Türkische Außenminister Abdullah Gül
forderte die Auslandsvertretungen seines Landes in einem
Rundschreiben auf, die Aktivitäten der Islamischen
Gemeinschaft Milli Görüs zu begleiten, an
ihren Veranstaltungen teilzunehmen und ihre Vertreter
zu den Empfängen der Botschaften zu laden. „Wenn
wir sie ausgrenzen“, so war die Befürchtung
des Türkischen Ministers zu hören, „werden
sie zum Spielball der Geheimdienste der Aufnahmeländer“.
Was er damit meinte, wird besser verständlich,
wenn man die Umgangsweise des Verfassungsschutzes gegenüber
der IGMG näher betrachtet. Mit einer ganzen Reihe
juristisch unangreifbaren Meinungsäußerungen
wird ein verzerrtes Bild der größten freien
muslimischen Gemeinschaft in diesem Land dargestellt,
das nicht ihrem Selbstverständnis entspricht.
Die folgende Stellungnahme ist nun ein
Versuch, den Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz
aus der Sicht der Betroffenen Muslime zu beleuchten.
Bremen, im Mai 2003
Verein zur Erhaltung des islamischen Gebetsraumes
e.V.
-Fatih Moschee- |
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IGMG Ortsverein Bremen Hemelingen e.V.
-Kuba Moschee- |
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IGMG Ortsverein Bremen Tenever e.V.
-Mescid-i Aksa Moschee- |
| |
 |
Im folgenden die Stellungnahme zu den
Vorwürfen aus dem Verfassungsschutzbericht 2002:
Aus
dem Verfassungsschutzbericht 2002:
„Die islamistische Organisation kämpft
für die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung
in der Türkei und Einführung eines auf Koran
und Scharia basierenden Gesellschaftssystems. Die IGMG-Ideologie
ist durch Ablehnung des Wertekanons und des Demokratieverständnisses
der westlichen Zivilisation sowie einen religiös
begründeten türkischen Nationalismus geprägt.“
Diese Behauptung, die wohl als Grundlage
für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz
herangezogen wird, entspricht nicht der Realität.
Die IGMG ist eine islamische Religionsgemeinschaft in
Deutschland, die ursprünglich von türkischen
Migranten gegründet wurde. Ihre Aufgabe besteht
darin, sich für die religiöse Betreuung der
Muslime einzusetzen und ihre Interessen in der Öffentlichkeit
wahrzunehmen. Darüber hinaus verfolgt die IGMG
keine Ziele.
Es ist eine anmaßende Unterstellung, der „Wertekanon
und das Demokratieverständnis der westlichen Zivilisation“
werde abgelehnt. Zwischen diesen Zeilen, kann man wieder
das oft wiederholte Vorurteil herauslesen, dass man
Demokratie für die „westliche Zivilisation“
in Anspruch nimmt und die Muslime und ihre Kultur für
„demokratieunfähig“ erklärt. In
der Selbstdarstellung der Islamischen Gemeinschaft Milli
Görüs (IGMG) heißt es hierzu unmissverständlich:
„Die IGMG bekennt sich zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung und sieht in dieser die Grundlage für
ein Leben in Frieden und Toleranz. Auch wenn eine Vielzahl
von Muslimen, von direkter demokratischer Partizipation
noch ausgeschlossen sind, wissen Sie die Vorzüge
einer pluralistischen und auf Rechtstaatlichkeit basierenden
Gesellschaftsform zu schätzen und sehen die oftmals
autoritäre Praxis in ihren Herkunftsländern
sehr kritisch.“
(Lesen sie hierzu auch den Text: „Islam
und Demokratie aus der Sicht muslimischer Migranten
in der BRD am Beispiel der IGMG Moscheen“)
Frage: Welche unserer Aussagen
und vielmehr welche unserer Handlungen zielen gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung? Was ist
die Grundlage dieser Behauptung, wir würden „Demokratie“
ablehnen? Und warum sollten wir sie ablehnen?
Die Behauptung, die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
setze sich für einen „religiös begründeten
Nationalismus“ ein, zeugt nur von der fachlichen
Unkenntnis des Verfassers dieser Zeilen. Der Islam lehnt
jede Form von Nationalismus ab und hält dem ein
völkerübergreifendes Gemeindeverständnis
entgegen („Umma“).
Das Wort „Milli Görüs“ hat deshalb
auch nichts mit „Nationale Sicht“ zu tun,
wie fälschlicher Weise von Verfassungsschützern
noch oftmals übersetzt wird. Es bedeutet auch nicht
„Eroberung“, wie vom innenpolitischen Sprecher
der CDU-Bürgerschafts-fraktion, Herderhorst, peinlicherweise
behauptet wurde.
Das Wort „Milli“ bezieht sich auf eine Stelle
im Koran in der von „Millete Ibrahime“,
also der „Nation Abrahams“ die Rede ist.
Das Wort „Görüs“ bedeutet „Sichtweise“.
Milli Görüs bedeutet demnach in unserem Selbstverständnis
die „Sichtweise Abrahams und seiner Nation“.
Der Prophet Abraham ist eine wichtige und verbindende
Persönlichkeit im Judentum, Christentum und Islam.
Frage: Wie kommt es zu dieser fehlerhaften Einschätzung
des Bremer Verfassungsschutzes, trotz des neu eingestellten
sogenannten „Islam-Experten“?
Aus dem Verfassungsschutzbericht 2002:
„In sogenannten ¸Sommerschulen’
oder ¸Ferienkursen’
wird neben Allgemeinwissen insbesondere ¸Islamkunde’
von speziell geschulten ¸Hodschas’
vermittelt.“
Auch dem Bremer Verfassungsschutz müsste
inzwischen bekannt sein, dass alle islamischen Geistlichen
(Hodschas oder Imame), die in den Moscheen der türkischen
Migranten tätig sind, an den Schulen und Universitäten
des Türkischen Bildungsministeriums ausgebildet
wurden. Eine „spezielle Schulung“ darüber
hinaus gibt es nicht.
Nach wie vor gibt es in der BRD keine Ausbildungsmöglichkeiten
für islamische Geistliche/Theologen, so dass alle
Moscheen in Deutschland auf Theologen angewiesen sind,
die ihre theologische Ausbildung in den Herkunftsländern
erhalten haben.
Diesen Umstand betrachten wir als einen „Stolperstein“
auf dem Weg zur Integration der Muslime und ihrer Religion
in die deutsche Gesellschaft. Da diese Geistlichen ihre
Sozialisation in einem fremden Land abgeschlossen haben,
sprechen sie nicht die Sprache dieses Landes und wissen
wenig über die hiesige Gesellschaft und Kultur.
Das erschwert ihnen nicht nur den Zugang zu dieser Gesellschaft,
sondern auch zu den Gemeindemitgliedern, die größtenteils
in Deutschland sozialisiert sind.
Seit Jahren fordern Muslime deshalb von den Politikern
Ausbildungsmöglichkeiten für islamische Geistliche
in Deutschland und stoßen dabei nur auf taube
Ohren (Siehe
auch Link). Dabei wäre dies ein wichtiger
Schritt für die Integration. So hätten muslimische
Gemeinden die Möglichkeit islamische Geistliche
einzustellen, die in Deutschland aufgewachsen sind,
die deutsche Schulbildung genossen haben, der deutschen
Sprache und Kultur nicht fremd sind, kurz: ihre Sozialisation
in Deutschland abgeschlossen haben.
Im VS-Bericht wird allerdings der Eindruck erweckt,
als gebe es spezielle Schulungen oder Ausbildungen für
islamische Geistliche, was nicht der Fall ist. Seit
einigen Jahren engagieren sich auch viele junge Menschen,
die ihre sozialpädagogische Ausbildung an der Universität
bzw. Hochschule in Bremen absolviert haben, in den Moscheen
für den Religionsunterricht am Wochenende oder
in den Ferienkursen. Diese Arbeit machen sie ehrenamtlich.
Diesen engagierten Menschen ist es auch zu verdanken,
dass seit mehreren Jahren in den Ferienkursen religionspädagogischer
Unterricht in deutscher Sprache angeboten werden kann.
Im übrigen ist der Unterrichtsplan, sowie die Lehrbücher,
die für den Unterricht in den Moscheen verwendet
werden, für jeden zugänglich. Die deutsche
Übersetzung des Unterrichtsplans für den Ferienkurs
in der Fatih Moschee vor.
Frage: Wenn hierzulande keine
theologischen Ausbildungs- und Schulungsmöglichkeiten
angeboten werden, haben da die Muslime hier eine andere
Alternative, als auf „Hodschas“ (also islamische
Geistliche) aus den Herkunftsländern zurückzugreifen?
Wenn die Politik an einer Integration der Muslime ernsthaft
interessiert ist, warum verschließt sie sich den
Forderungen der Muslime, ihre Theologen in Deutschland
auszubilden? Warum verkennt der Verfassungsschutz diese
Tatsache und stellt Behauptungen auf, die nicht der
Realität entsprechen?
Aus dem Verfassungsschutzbericht
2002:
„Die Teilnahme an den Freitagsgebeten ging
nach dem 11. September 2001 deutlich zurück.“
Im Gegenteil: Die Teilnahme an gemeinschaftlichen
Gottesdiensten stieg nach dem 11. September. Dies ist
damit zu begründen, dass in Zeiten politischer
und gesellschaftlicher Unsicherheiten das Bedürfnis
nach Religiosität unter den Menschen steigt. Nach
dem 11. September haben wir alle beobachten können,
wie sich die Kirchen und Moscheen mit Menschen füllten,
die nach religiöser Geborgenheit suchten. Auch
das Interesse der nicht-muslimischen Mehrheit ist erheblich
gestiegen. So verzeichnete die Fatih Moschee 2001 einen
Besucherrekord (Link).
Die Mitgliedszahlen beispielsweise der Fatih Moschee
haben im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von ca.
10% erfahren. Diese Tendenz ist auch in den übrigen
Moscheen zu beobachten. Entgegen der Behauptung sind
also die Mitgliedszahlen nicht zurück gegangen,
sondern gestiegen.
Frage: Es ist uns ein Rätsel
wie der Bremer Verfassungsschutz – trotz personeller
Aufstockung – auch hier zu einer völlig falschen
Einschätzung kommt. Werden Fakten bewusst falsch
wiedergegeben? Was könnte dabei die Intention sein?
Oder ist es „nur“ die Unfähigkeit,
reale Gegebenheiten richtig zu erfassen?
Aus dem Verfassungsschutzbericht 2002:
„Sie ist jedoch bestrebt, diese Ausrichtung
in ihren offiziellen Darstellungen genauso zu verschleiern,
wie ihre in der Vergangenheit deutlich gewordene antiisraelische
und antisemitische Einstellung.“
Wir lehnen den Antisemitismus als eine
Form des Rassismus eindeutig ab, denn der Islam ist
unmissverständlich gegen jede Form des Rassismus.
Juden und Christen werden im Koran als „Buchreligionen“
und somit als Schwesterreligionen bezeichnet. Der Koran
fordert Juden, Christen und Muslime zu einem Zusammenleben
in Frieden und Freundschaft auf. Das bedeutet, dass
wir den Antisemitismus aus tiefer religiöser Überzeugung
ablehnen. Die kritische Haltung gegenüber der israelischen
Besatzungspolitik in den palästinensischen Gebieten
hat allerdings nichts mit Antisemitismus zu tun.
Als im Frühjahr 2002 der israelisch-palästinensische
Konflikt einen Höhepunkt erreichte (Jenin), drohte
der Konflikt auch nach Europa getragen zu werden. Auch
in Bremen spürten wir, wie sich das Klima zuspitzte.
Daraufhin initiierten wir in der Fatih Moschee einen
Arbeitskreis (AK BremerInnen für Frieden in Nahost)
in dem Muslime, Christen, Juden und Palästinenser
zusammen ins Gespräch kamen. Mit einer gemeinsamen
Erklärung von Juden, Muslimen und Palästinensern
im Rathaus haben die Teilnehmer ein Signal für
den Frieden und für das friedliche Zusammenleben
in unserer Stadt Bremen gesetzt. (Die gemeinsame Erklärung
kann hier
nachgelesen werden). Seitdem haben sich die Begegnungen
zwischen Juden und Muslimen in Bremen intensiviert.
Besuche und gemeinsames Essen (auch koscha gekochtes
Iftar-Mahl) in der Fatih-Moschee und in der Synagoge
sind keine Seltenheit. Diese Begegnungen finden weiterhin
regelmäßig statt. Unsere gemeinsame Arbeit
findet auch bundesweit Beachtung und Anerkennung. Muslimische
und jüdische Vertreter aus anderen Städten
möchten diesem Beispiel folgen und fragen uns,
wie wir das hier zustandegebracht haben. Sie hoffen,
ähnliches in ihren Städten bewirken zu können.
Frage: Woher nimmt sich der Bremer
Verfassungsschutz das Recht derartige Behauptungen aufzustellen.
Warum fragen die Beamten denn nicht die Jüdische
Gemeinde in Bremen selbst, wie sie ihre Beziehungen
zu uns einschätzen?
Aus dem Verfassungsschutzbericht 2002:
„Daneben bietet die IGMG Jugendlichen ein
breit gefächertes Freizeit- und Weiterbildungsangebot.
Damit wird das Ziel verfolgt, Kinder und Jugendliche
vom ¸Einfluss der westlichen
Gesellschaft’ (¸der
Ungläubigen’ / ¸der
Gottlosen’ / ¸der
Unmoral’) fern zu halten. Die IGMG verhält
sich damit in ihren Grundzügen integrationsfeindlich.“
Die im Verfassungsschutzbericht in Anführungsstrichen
aufgeführten Begriffe („der Ungläubigen“
/ “der Gottlosen“ / „der Unmoral“)
stammen nicht von uns und haben auch nichts mit unserer
Jugendarbeit zu tun.
Die in jungem Alter nach Deutschland eingereiste zweite
und die hier geborene dritte Generation muslimischer
Migranten wuchs und wächst in ambivalenten, kulturellen
und sozialen Lebenswelten auf. Die Kinder- und Jugendarbeit
in den muslimischen Gemeinden sieht ihre Aufgabe darin,
Nachkommen muslimischer Migranten mit Fertigkeiten auszustatten
und Orientierungen zu geben, die sie unter Beibehaltung
ihrer islamischen Identität befähigen, sich
in die hiesige einheimische Gesellschaft zu integrieren.
Gerade dieser – die Assimilation hindernde, aber
Integration fördernde – Arbeit ist es zu
verdanken, dass in Bremen der interreligiöse und
gesellschaftliche Dialog soweit gediehen ist.
Die Jugendarbeit in den muslimischen Gemeinden zielt
nicht darauf, „die Jugendlichen vom Einfluss der
westlichen Gesellschaft“ fern zu halten. Die Jugendlichen
sollen nicht von der Gesellschaft ferngehalten werden,
wie behauptet, sondern von negativen Einflüssen,
die sowohl in dieser als auch in anderen Gesellschaften
vorhanden sind, auch in nicht-westlichen Gesellschaften.
Dazu zählt der Drogenkonsum, aber auch der Alkoholmissbrauch.
Mit verschiedenen Veranstaltungen versuchen wir die
Jugendlichen, aber auch die Eltern über die Gefahren
von Drogen zu informieren. Auch die Jugendkriminalität
ist zentrales Thema unserer Arbeit. In der Fatih Moschee
fanden beispielsweise des öfteren Aufklärungsabende
für Jugendliche statt, die in Zusammenarbeit mit
der örtlichen Polizei organisiert wurden. Auch
gegen die Perspektivlosigkeit der jugendlichen Migranten
versuchen wir anzugehen, in dem wir den Jugendlichen
Beratungen und Veranstaltungen zu Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten
anbieten. In diesem Kontext steht auch die Hausaufgabenhilfe
und die Schulförderung, die wir in unseren Moscheen
organisieren, um förderbedürftigen Kindern
eine bessere Zukunftsperspektive zu eröffnen. Diese
Arbeit wurde nach den Ergebnissen der PISA-Studie, bei
dem besonders Migrantenkinder sehr schlecht abschnitten,
verstärkt. Auch wenn es bisher keine empirischen
Untersuchungen über die Jugendarbeit in den Moscheen
gibt, behaupten wir, dass sie einen großen Beitrag
für das Zusammenleben im Stadtteil leistet. Äußerungen
von Polizeibeamten beispielsweise, die sich mit dieser
Arbeit sehr zufrieden zeigten, bestätigen uns in
dieser Annahme. Unabhängig davon glauben wir aber
auch, dass die ehrenamtlich geleistete Jugendarbeit
in den muslimischen Gemeinden verbesserungsbedürftig
ist. So gibt es aktuelle Überlegungen, die islamische
Jugendarbeit in Bremen, ähnlich wie im Mannheimer-Model,
in die freie Kinder- und Jugendarbeit der Stadt einzubinden
und eine engere Zusammenarbeit mit der christlichen
Jugendarbeit anzugehen. (Lesen Sie auch: Perspektiven
schaffen für muslimische Jugendliche)
Frage: Wer soll diese Wörter
(„der Ungläubigen“ / „der Gottlosen“
/ „der Unmoral“), die nichts mit uns, unserem
Verständnis und unserer Jugendarbeit zu tun haben,
gesagt haben? Woher wurden sie entnommen?
Weiterhin bleibt der Bremer Verfassungsschutz uns die
Antwort schuldig, welche unserer Grundzüge, Aktivitäten
und Veranstaltungen denn integrationsfeindlich sind?
Auch vorher hatten wir die Innenbehörde gebeten
uns konkrete Beispiele zu nennen, damit wir auch dazu
Stellung beziehen können. Diese berechtigte Frage
ist bis jetzt unbeantwortet geblieben.
Ein Vergleich
Vergleicht man den Extremismusbericht
von 2001 und den aktuellen Verfassungsschutzbericht
2002 erkennt man Abweichungen, die dem Leser nicht erklärt
werden.
Im Extremismusbericht 2001 war noch die Rede, dass die
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs in Bremen
„über acht Moscheen“ verfüge.
Im neuen Bericht sind es jetzt nur noch sieben Moscheen.
Wie es zu dieser Zahlendifferenz kommt wird dem Leser
allerdings verschwiegen.
Dabei hat unser Dachverband der Innenbehörde und
dem Bremer Verfassungsschutz am 22.12.2002 in einer
Pressemitteilung vorgeworfen, dass sie „offensichtlich
nicht bis Zehn zählen können“ und ihnen
damals die richtige Zahl genannt. Also wurde jetzt in
dem neuen Bericht just eine Korrektur vorgenommen. Lesen
Sie bitte hierzu die Pressemitteilung der IFB „Innenbehörde
lügt“.
War im Bericht 2001 noch von „ca.
900 Mitgliedern“ die Rede, so werden im neuen
Bericht „ca. 800 Mitglieder“ genannt. Schon
damals wurde darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlen
an der Wirklichkeit weit vorbeigehen. Allein die Fatih
Moschee, eine dieser 7 Moscheen, zählt für
sich schon weit mehr als 700 Mitglieder.
Aus dem Verfassungsschutzbericht 2002:
„In sogenannten ¸Sommerschulen’
oder ¸Ferienkursen’
wird neben Allgemeinwissen insbesondere ¸Islamkunde’
von speziell geschulten ¸Hodschas’
vermittelt. Hiervon will die IGMG auch nach der angestrebten
Einführung islamischen Religionsunterrichtes an
deutschen Schulen nicht abweichen. Daneben bietet die
IGMG Jugendlichen ein breit gefächertes Freizeit-
und Weiterbildungsangebot. Damit wird das Ziel verfolgt,
Kinder und Jugendliche vom ¸Einfluss
der westlichen Gesellschaft’ (¸der
Ungläubigen’ / ¸der
Gottlosen’ / ¸der
Unmoral’) fernzuhalten. Die IGMG verhält
sich damit in ihren Grundzügen integrationsfeindlich.“
Dieser Text, auf dessen Inhalt wir ja
bereits eingegangen sind, ist in beiden Berichten vorhanden.
Ohne große Mühe hat man diesen ganzen Absatz
aus dem Extremismusbericht 2001 kopiert und als Textbaustein
in den neuen Bericht 2002 eingefügt und dabei kein
Wort, kein Komma und keinen Punkt verändert. Kann
dies als Beispiel für die Arbeit am Schreibtisch
betrachtet werden?
Aus dem Verfassungsschutzbericht 2002:
„Zur Stärkung ihres Einflusses im gesellschaftspolitischen
Raum fordert die IGMG bundesweit ihre Mitglieder dazu
auf, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Damit soll Einfluss auf die bestehenden Parteien und
deren Politik genommen werden.“
Im Extremismusbericht 2001 wurde behauptet,
die IGMG würde ihre Mitglieder nur deshalb dazu
aufrufen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben,
um damit eine islamische Partei in Deutschland zu gründen.
Eine absurde Idee, wenn man bedenkt, dass es sich hier
um eine Minderheitenreligion handelt. Das muss wohl
auch der Bremer Verfassungsschutz nachträglich
eingesehen haben. So wurde diese Behauptung im neuen
Bericht geändert und nun heißt es durch die
Einbürgerung wolle man „Einfluss auf die
bestehenden Parteien“ ausüben. Dass die Aufforderung
zur Einbürgerung mit der Integration der Muslime
in die deutsche Gesellschaft zusammenhängen könnte,
kann sich der Verfassungsschutz wohl nicht vorstellen.
Integrationsverständnis
Das Integrationsverständnis der
Verfassungsschutzbehörde muss klarer definiert
werden. Sehr oft bekommt man den Eindruck, dass unter
Integration eigentlich Assimilation verstanden wird.
Hier muss die Behörde Klarheit schaffen. Denn langsam
glauben wir, dass alle zwar von Integration sprechen,
aber jeder etwas anderes darunter versteht. Wie soll
die Integration der Muslime nach Auffassung des Verfassungsschutzes
aussehen, wenn der Integrationsprozess abgeschlossen
ist? Der ehemalige Innensenator Bortscheller hatte ja
bereits der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs
vorgeworfen, sie würde sich „nicht assimilieren
wollen“. Auch in dem neuen Bericht wird unsere
Integrationsbereitschaft in Frage gestellt, mit der
Begründung, dass wir unsere religiöse Identität
beibehalten wollen. Heißt das, dass Muslime ihre
religiöse Identität aufgeben müssen,
um nach dem Verständnis des Verfassungsschutzes
integriert zu sein, also doch Assimilation?
Die Behauptung allerdings, wir würden die Auffassung
vertreten, dass Integration dort ihre Grenzen finden
soll, wenn die nationale Identität (gemeint ist
wohl die türkische) berührt wird, ist falsch
und zeugt eindeutig von der Unkenntnis des Verfassungsschutzes
über unsere Einstellung zur Integration.
Zu keiner Zeit haben wir die Integration der Muslime
in die deutsche Gesellschaft mit einer türkischen
Identität verbunden. Solch eine Auffassung wäre
kontraproduktiv und würde hindernd auf den Integrationsprozess
einwirken.
Bleibt also auch hier die Frage offen, wie der Verfassungsschutz
zu dieser Behauptung kommt, obwohl die Islamische Gemeinschaft
Milli Görüs ihre Position zum Thema Integration
schon seit vielen Jahren unmissverständlich dargelegt
hat. (Link: Standpunkt
zur Integration aus der Selbstdarstellung der IGMG)
Türkische Politik
Natürlich haben die älteren
Muslime, die ihre Sozialisation in der Türkei abgeschlossen
haben, auch ein Interesse an den politischen und wirtschaftlichen
Entwicklungen in der Türkei. Daraus zu folgern,
die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs sei
auf die Türkei fixiert, ist aber nicht richtig.
Im übrigen ist bei den jüngeren Muslimen,
die in Deutschland aufwachsen, festzustellen, dass ihre
Interessen sich eher auf die politischen und gesellschaftlichen
Entwicklungen in Deutschland richten, welches ihnen
längst zur Heimat geworden ist. Sehr aufmerksam
und mit steigender Sorge beobachten sie auch die Diskussion
um den Islam in Deutschland.
Hat der Verfassungsschutz ein
grundlegendes Problem mit dem Islam?
Wenn man sich die Äußerungen
der Verfassungsschützer näher betrachtet,
kommt bei dem Beobachter langsam die Frage auf, ob der
Verfassungsschutz ein Problem mit dem Koran selbst hat?
Immer stärker bekommt man den Eindruck,
als habe der Verfassungsschutz ein gestörtes Verhältnis
zur Religion der Muslime und gegenüber ihrem Buch,
wenn beispielsweise selbst der eher moderate stellvertretende
Leiter des Bremer Verfassungsschutzes, Lothar Jachmann,
sagt: „Es muss deutlich werden, dass wir uns einige
Grundregeln des Koran und der Scharia nicht gefallen
lassen können". (taz-bremen, 30.09.2002) Welche
Grundregeln des Koran es denn sind, an denen sich der
Verfassungsschutz stört, werden nicht offen gelegt.
(*1)
Den selben Eindruck bekommt man, wenn
diesmal der Leiter des selben Amtes in der Diskussion
um die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
als Beleg einen Koranvers zitiert, aus dem man angeblich
entnehmen könne, dass Muslime sich mit Juden und
Christen nicht anfreunden dürften. (Weser Kurier,
10.12.2002)
Muss also die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
für das verzerrte Koranbild der Verfassungsschützer
herhalten? Ist also der Koran selber die Quelle der
verfassungsfeindlichen Gefahr, aus dem die islamische
Gemeinschaft Milli Görüs – aber auch
alle anderen Muslime – ihren Glauben schöpfen?
Hatte nicht selbst der ehemalige Bundesverfassungsschutzpräsident
Peter Frisch, um auf die angebliche Gefahr, die von
der IGMG ausgehe, hinzuweisen, behauptet: „Der
Koran schreibt vor, gegen die Ungläubigen zu kämpfen“?
(*2)
Nach dem man der IGMG seit Jahren intensiver
Beobachtung nichts Handfestes und Konkretes vorwerfen
kann, muss also der Koran selber herangezogen werden,
um zu belegen, dass die Islamische Gemeinschaft Milli
Görüs doch gefährlich ist und um ihre
weitere Beobachtung damit recht zu fertigen?
Offenbar ist dem Verfassungsschutz nicht
bewusst, wohin er mit dieser Einstellung hinsteuert.
Fragt sich denn niemand in der Behörde, was für
fatale gesellschaftliche Konsequenzen es mit sich bringen
könnte, wenn nun das heilige Buch der Muslime als
verfassungsfeindlich oder integrationsfeindlich eingestuft
werden würde. Auch wenn dieser Gedanke sicher nicht
ausgesprochen wird, wäre es falsch, zumindest den
Eindruck zu erwecken, dieser Überzeugung zu sein.
Für alle, die aus dem Koran irgendwelche
Zitate aus dem Kontext herausgerissen wiedergeben und
eigensinnig zu interpretieren versuchen, empfehlen wir
eine Lektüre mit der Bibel. Denn auch dort gibt
es viele Textstellen, die einfach so wiedergegeben,
ein ziemlich falsches Bild vom Christentum darstellen
würden.
Deshalb ist es wichtig, die Religionsangehörigen
selbst zu fragen, wie sie die Texte aus ihren heiligen
Büchern verstehen und in ihre eigene Glaubenspraxis
umsetzen. Andernfalls entseht ein Phantombild der jeweiligen
Religion, das nicht dem Selbstverständnis und der
Glaubenspraxis der Angehörigen entspricht.
Ausblick
Nachdem 11. September ist es für
die Behörde sicher einfacher geworden, ihre Arbeit
zu begründen und weitere personelle Aufstockungen
zu fordern. Aber das gerade der 11. September ein Versagen
der VS-Ämter zu Tage gebracht hat, wird verschwiegen.
Während auf der einen Seite der Verfassungsschutz
mit der IGMG seit vielen Jahren eine der größten
islamischen Gemeinden in Deutschland beobachtet, ohne
einen ernsthaften Hinweis gefunden zu haben, dass von
dieser Gemeinschaft eine Gefahr ausgehe, konnten auf
der anderen Seite Terroristen ungehindert ihre Pläne
schmieden und eines der größten Terroranschläge
der Geschichte ausführen, ohne das der Verfassungsschutz
davon Kenntnis hatte und die entsprechenden Stellen
davon informiert hätte. So werfen Kritiker dem
Verfassungsschutz zu Recht vor, jahrelang an der falschen
Ecke gesucht und die tatsächliche Gefahr dadurch
nicht erkannt zu haben. In der Tat: Obwohl viele der
Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs
schon seit 40 Jahren in diesem Land leben, ist keiner
von ihnen in irgendeiner Weise negativ aufgefallen.
(*3)
Ihre Loyalität zu dieser Gesellschaft und ihrer
demokratischen Verfassung ist also kein bloßes
Lippenbekenntnis, sondern durch die Lebensrealität
bestätigt. Bei konkretem Nachfragen wird zwar eingeräumt,
dass es keinerlei verfassungsfeindliche Handlungsweisen
gibt, trotzdem wird der Verfassungsschutz in absehbarer
Zeit nicht in der Lage sein, eine differenziertere und
realitätsbezogene Bewertung über die IGMG
vorzunehmen. Denn das würde einem Eingeständnis
gleichkommen. Das würde nämlich bedeuten,
dass die jahrelange, massive Beobachtung dieser Organisation
fragwürdig und unverhältnismäßig
war. Somit würde man doch selbst seine eigene Arbeit
in Frage stellen. Wie soll man da den hohen finanziellen
und personellen Aufwand, den die Beobachtung in all
den Jahren mit sich brachte rechtfertigen?
Deshalb ist davon auszugehen, dass der
Verfassungsschutz auch weiterhin ein Interesse daran
haben wird, die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
zu verteufeln und sie an den Rand der Gesellschaft zu
drängen. Jeder Kontakt zu ihr ist zu vermeiden,
da man befürchtet, sie dadurch „hoffähig“
oder „gesellschaftsfähig“ zu machen.
Allen, die sich mit den Muslimen in der Milli Görüs
in einem Dialog befinden, wird „Blauäugigkeit“
vorgeworfen und dringend empfohlen, diesen Kontakt abzubrechen.
Eine offene und ehrliche politische Auseinandersetzung
wird damit auch weiterhin verhindert werden.
Diese Haltung macht sich beispielsweise der CDU-Innensenator
Kuno Böse zu eigen. Nach wie vor verweigert er
selbst das Gespräch mit den muslimischen Vertretern
der IGMG Moscheen. Und dass, obwohl die Muslime gerade
diese strittigen Punkte ansprechen und diskutieren wollen.
Damit liegt er allerdings ganz in der Tradition seines
Vorgängers Bortscheller, ebenfalls CDU. (*4)
Aber auch andere CDU-Politiker diskutieren
lieber in der Öffentlichkeit über die Islamische
Gemeinschaft Milli Görüs als mit ihr. Das
Angebot eines Gesprächs, in dem die Diskussion
über Milli Görüs offen und sachlich geführt
werden kann, wird abgelehnt. (Link: Einladung
an Eckhoff)
Dass man mit dieser Einstellung eine politische
Auseinandersetzung mit der IGMG bereits im Ansatz unmöglich
macht, scheint wohl niemanden zu stören. Wie soll
eine politische Auseinandersetzung überhaupt stattfinden,
wenn man den Kontakt zu diesen Muslimen schon von Anfang
an vermeidet? Und was ist die Alternative zum Gespräch?
Gibt es überhaupt eine?
---------------------
(1) Ist
es das Kopftuch der muslimischen Frauen, welches von
einem ehemaligen CDU Innensenator in einer Diskussionsveranstaltung
um die Milli Görüs öffentlich als Integrationshinderlich
bezeichnet wurde? Oder sind es die Forderungen der Muslime,
nach Gleichberechtigung mit allen anderen Religionsgemeinschaften
in Deutschland, die zu einer „Gegengesellschaft“
führten. Ist es das Alkoholverbot, mit dem sich
die Muslime aus den Kneipen „ausgrenzen“
oder stört man sich daran, dass sie in der Kantine
nichts essen, was nicht „koscha“ oder „helal“
ist? Auch hier muss der Verfassungsschutz Klarheit schaffen.
(2)
„Rechtfertigung zum Töten“, Interview
mit Peter Frisch in: Der Spiegel, 36, 1997, S. 61.
(3)
Bei der Auflistung der Ausländerkriminalität
und Gewalttaten in den Verfassungsschutzberichten taucht
die Milli Görüs nie auf.
(4)
Auszug aus einem Anschreiben an den Innensenator: „Wir
halten solch eine Begegnung für sehr hilfreich
und notwendig, um den Weg der Integration unserer Mitglieder
in die deutsche Gesellschaft zu fördern und zu
begründen. Dieses Gespräch soll zum gegenseitigen
Kennenlernen führen und uns Möglichkeiten
eröffnen, dem Senat gegenüber offen und vertrauensvoll
aufzutreten.“, 7. Januar 1997. Weitere Anfragen
im November 1997 und am 27. September 2001. |